Rechtssatz RS0073972
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0073972
Entscheidungsdatum
02.04.1982
Rechtssatz
Der Verjährung nach Art 32 CMR unterliegt die Rückforderung zuviel bezahlter Frachtkosten auch dann, wenn strittig ist, ob in Rechnung gestellte Transporte überhaupt durchgeführt wurden.Der Verjährung nach Artikel 32, CMR unterliegt die Rückforderung zuviel bezahlter Frachtkosten auch dann, wenn strittig ist, ob in Rechnung gestellte Transporte überhaupt durchgeführt wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0073972
Dokumentnummer
JJR_19820402_OGH0002_0070OB00575_8200000_002