Rechtssatz RS0074282
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0074282
Entscheidungsdatum
09.09.1960
Rechtssatz
Wenn ein Straßenbahnzug geraume Zeit in einer Haltestelle steht, ohne daß Personen aussteigen oder einsteigen, so darf ein Kraftfahrer darauf vertrauen, daß das Aussteigen und Einsteigen bereits beendet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0074282
Dokumentnummer
JJR_19600909_OGH0002_0020OB00297_6000000_002