Rechtssatz RS0074838
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0074838
Entscheidungsdatum
12.09.1990
Rechtssatz
Der Mitteilung der Beschuldigung an den Angeklagten muß besonderes Augenmerk geschenkt werden. Eine Anklageschrift spielt im Strafverfahren eine entscheidende Rolle, weil vom Augenblick der Mitteilung an der Angeklagte formell und schriftlich von der tatsächlichen und rechtlichen Grundlage der wider ihn erhobenen Anschuldigungen Kenntnis erlangt und so in die Lage versetzt ist, seine Verteidigung vorzubereiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0074838
Dokumentnummer
JJR_19900912_OGH0002_0010OB00008_9000000_003