Rechtssatz RS0075209
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0075209
Entscheidungsdatum
20.11.1995
Rechtssatz
Das Postscriptum, das Gegenstand dieses Disziplinarverfahrens ist, "PPS: Auch die Inhaftierung von JUDEN und anderen VERFOLGTEN IN DEN GESTAPO-Gefängnissen und HITLER-KZ's waren formal "Recht"! persönliche Anmerkung von Rechtsanwalt Dr. M. Salzburg am 27. April 1994, Dr. M. e.h." kann auch als Beleidigung verstanden werden. Es ist aber keineswegs zwingend, die Schreibweise des Beschuldigten in beleidigendem Sinne auszulegen. Dieser wollte offensichtlich zum Ausdruck bringen, daß das gesatze Recht im Sinne einer höheren Ordnung Unrecht sein kann und hat als Beispiel GESTAPO-Gefängnisse und HITLER-KZ's angeführt, die während der NS-Zeit formell dem Recht entsprechen. Betrachtet man das inkriminierte Postscriptum in diesem, nach Ansicht der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission auch vom Beschuldigten beabsichtigten Sinn, dann kann von einer Beleidigung nicht gesprochen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0075209
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2012
Dokumentnummer
JJR_19951120_OGH0002_011BKD00002_9500000_001