Rechtssatz RS0075670
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0075670
Geschäftszahl
7Ob16/77 (7Ob17/77)
Entscheidungsdatum
28.04.1977
Norm
Teilungsabk der Haftpflicht- und Kaskoversicherer allg
Rechtssatz
Aufgabe des Teilungsabkommens ist es, Regreßprozesse zwischen den Versicherern zu meiden und damit unnützen Verwaltungsaufwand und Kosten zu ersparen. Unbillige Ergebnisse in einzelnen Fällen wurden von den Beteiligten in der Annahme in Kauf genommen, daß sich auf die Dauer aller Wahrscheinlichkeit nach ein Ausgleich zwischen den von ihnen erbrachten Leistungen vollzieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0075670
Dokumentnummer
JJR_19770428_OGH0002_0070OB00016_7700000_002