Rechtssatz RS0075905
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0075905
Entscheidungsdatum
22.06.1995
Rechtssatz
Die ins Treffen geführte Abwägung zwischen dem durch die Unterbringung verursachten Rechtsverlust des Kranken gegenüber der durch die Unterbringung abgewendeten Gefahr hat dort ihre Grenze zu finden, wo der Gebrauch der Freiheit krankheitsbedingt zu einem einschneidenden Verlust der körperlichen Integrität oder sogar des Lebens des psychisch Kranken führen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0075905
Dokumentnummer
JJR_19911114_OGH0002_0070OB00610_9100000_001