Rechtssatz RS0076125
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0076125
Entscheidungsdatum
22.12.1988
Rechtssatz
Das Wesen der "Lieferung" in umsatzsteuerrechtlicher Sicht bildet die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand durch den Lieferer an den Abnehmer. Dieser Begriff ist im Umsatzsteurrecht durchaus eigenständig und von dem bürgerlich-rechtlichen Lieferbegriff zu unterscheiden. Steuerrechtlich ist lediglich die Erfüllung maßgebend, wobei es nicht darauf ankommt, was vereinbart wurde, sondern darauf, was tatsächlich geleistet wird.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 510/79
Entscheidungstext OGH 26.06.1979 4 Ob 510/79
Veröff: SZ 52/101 = EvBl 1980/12 S 44
- 8 Ob 20/88
Entscheidungstext OGH 22.12.1988 8 Ob 20/88
nur: Das Wesen der "Lieferung" in umsatzsteuerrechtlicher Sicht bildet die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand durch den Lieferer an den Abnehmer. (T1) Veröff: WBl 1989,128 (Chalupsky, 112) = RdW 1989,161
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0076125
Dokumentnummer
JJR_19790626_OGH0002_0040OB00510_7900000_007