Rechtssatz RS0076195
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0076195
Entscheidungsdatum
28.01.1993
Rechtssatz
Als umsatzsteuerfreie Umsätze an die Versicherten bzw mitversicherten Familienangehörigen können nur jene Leistungen angesehen werden, die an die Versicherten oder deren anspruchsberechtigte Angehörigen im Rahmen gesetzlicher oder satzungsmäßiger Vorschriften direkt erbracht werden (zB in Ambulatorien, eigenen Krankenanstalten oder sonstigen Einrichtungen der Sozialversicherungsträger) und auf die der Versicherte oder die mitversicherten Angehörigen auf Grund der sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen Anspruch haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0076195
Dokumentnummer
JJR_19930128_OGH0002_010OBS00262_9200000_002