Rechtssatz RS0076328
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0076328
Entscheidungsdatum
09.07.1992
Rechtssatz
Hat der Veräußerer eine umsatzsteuerliche Belastung aus einer Berichtigung des Vorsteuerabzuges bei Festsetzung des Kaufpreises nicht berücksichtigt oder deren Ersatz nicht vereinbart, kann er durch nachträgliche Ausweisung dieses Betrages im Sinne des § 12 Abs 14 UStG keine zusätzliche Zahlungspflicht des Käufers bewirken.Hat der Veräußerer eine umsatzsteuerliche Belastung aus einer Berichtigung des Vorsteuerabzuges bei Festsetzung des Kaufpreises nicht berücksichtigt oder deren Ersatz nicht vereinbart, kann er durch nachträgliche Ausweisung dieses Betrages im Sinne des Paragraph 12, Absatz 14, UStG keine zusätzliche Zahlungspflicht des Käufers bewirken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076328
Dokumentnummer
JJR_19920709_OGH0002_0070OB00574_9200000_003