Rechtssatz RS0076626
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0076626
Entscheidungsdatum
25.05.2022
Rechtssatz
Schlüssige Rechtswahl auf das Recht des Staates Iowa (USA), wenn eine US-Gesellschaft mit dem Sitz in Iowa mit einer österreichischen einen in englischer Sprache unter Bedachtnahme auf amerikanische Rechtssprache vorformulierten Verteilervertrag (Handelsvertretervertrag) abschließt, in dem nur die Bezeichnung der österreichischen Gesellschaft und das Wort "Austria" eingesetzt wurden. Daß sich die amerikanische Gesellschaft in verschiedenen Staaten nicht verschiedenen Rechtsordnungen unterwerfen wollte, war auch dem Vertragspartner ohne weiteres erkennbar.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 672/86
Entscheidungstext OGH 16.12.1986 1 Ob 672/86
Veröff: SZ 59/223
- 8 ObA 34/14d
Entscheidungstext OGH 25.11.2014 8 ObA 34/14d
Vgl auch; Beisatz: Unmittelbare und wesentliche Indizien für eine schlüssig getroffene Rechtswahl sind vor allem die direkte Verweisung auf konkrete Vorschriften oder Usancen einer bestimmten Rechtsordnung sowie die Verwendung von dafür typischen Fachausdrücken und Klauseln. (T1)
- 5 Ob 52/22s
Entscheidungstext OGH 25.05.2022 5 Ob 52/22s
Vgl; Beis nur wie T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0076626
Zuletzt aktualisiert am
09.08.2022
Dokumentnummer
JJR_19861216_OGH0002_0010OB00672_8600000_001