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Entscheidung 5 Ob 52/22s×

Entscheidung 5 Ob 52/22s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0007465 Rechtssatz 17.10.1972Zivilrecht
Nach ständiger Rechtsprechung des OGH leidet ein vom Rechtspfleger in Überschreitung der ihm vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsgewalt erlassener Beschluss und das ihm vorangegangene Verfahren, soweit es vom Rechtspfleger durchgeführt wurde, an einer Nich …
RS0041942 Rechtssatz 06.09.1957Zivilrecht
Zur Wahrnehmung der Nichtigkeit genügt ein zulässiges Rechtsmittel.
RS0060604 Rechtssatz 02.03.1982Zivilrecht
Unter § 94 Abs 1 Z 2 GBG sind auch gegründete Bedenken gegen Bestehen und Umfang der Vertretungsmacht dessen zu subsumieren, der eine Vertragsurkunde im Vollmachtsnamen eines Vertragspartners unterfertigte (hier: Machthaber des Verkäufers erwirbt Liegenscha …
RS0060652 Rechtssatz 27.06.1995Zivilrecht
Beurkundet ein Notar, die beiden unterzeichnenden Personen seien "bevollmächtigt" in ihrer Eigenschaft als Dienstnehmer so ist dies nicht die Beurkundung einer Tatsache, sondern eine vom Notar aus der ihm vorliegenden öffentlich beglaubigten Vollmacht gezog …
RS0076626 Rechtssatz 16.12.1986Zivilrecht
Schlüssige Rechtswahl auf das Recht des Staates Iowa (USA), wenn eine US-Gesellschaft mit dem Sitz in Iowa mit einer österreichischen einen in englischer Sprache unter Bedachtnahme auf amerikanische Rechtssprache vorformulierten Verteilervertrag (Handelsver …
RS0077038 Rechtssatz 30.09.1987Zivilrecht
Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsste …
RS0077560 Rechtssatz 13.01.1983Zivilrecht
In den Anwendungsbereich des Stellvertretungsstatuts fällt besonders die Frage, ob eine Vollmacht besteht und welchen Umfang sie hat, ob sie durch Zeitablauf oder durch Tod erlischt, ihre Widerruflichkeit, die Zulässigkeit der Erteilung einer Untervollmacht …
RS0125906 Rechtssatz 25.03.2010Zivilrecht
Für das Wirksamwerden des Richtervorbehalts nach § 16 Abs 2 Z 6 RPflG reicht es aus, dass die Notwendigkeit der Berücksichtigung einer ausländischen Rechtsvorschrift zumindest in Betracht kommt.