Rechtssatz RS0077038
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077038
Entscheidungsdatum
25.05.2022
Rechtssatz
Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innenverhältnis und Außenverhältnis, insbesondere ihrer Zusammensetzung, ihrer Berufung und Abberufung, ihrer Aufgaben und Haftung einschließlich Geschäftsführung und Vertretungsmacht. § 49 IPRG erfasst unter der Bezeichnung "gewillkürte Stellvertretung" grundsätzlich alle Vertretungsarten, die nicht als gesetzliche oder organschaftliche Vertretung anzusehen sind, mithin alle Vollmachtsvarianten, sowie die Vertretung ohne Vollmacht.Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innenverhältnis und Außenverhältnis, insbesondere ihrer Zusammensetzung, ihrer Berufung und Abberufung, ihrer Aufgaben und Haftung einschließlich Geschäftsführung und Vertretungsmacht. Paragraph 49, IPRG erfasst unter der Bezeichnung "gewillkürte Stellvertretung" grundsätzlich alle Vertretungsarten, die nicht als gesetzliche oder organschaftliche Vertretung anzusehen sind, mithin alle Vollmachtsvarianten, sowie die Vertretung ohne Vollmacht.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 45/87
Entscheidungstext OGH 30.09.1987 9 ObA 45/87
Veröff: SZ 60/192 = JBl 1989,402 = GesRZ 1988,226
- 8 Ob 634/92
Entscheidungstext OGH 14.07.1993 8 Ob 634/92
Auch; nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innenverhältnis und Außenverhältnis, insbesondere ihrer Zusammensetzung, ihrer Berufung und Abberufung, ihrer Aufgaben und Haftung einschließlich Geschäftsführung und Vertretungsmacht. (T1) Veröff: ÖBA 1994,165 = ZfRV 1994,79 (Hoyer)
- 6 Ob 175/98y
Entscheidungstext OGH 29.10.1998 6 Ob 175/98y
nur T1
- 2 Ob 213/04v
Entscheidungstext OGH 04.10.2004 2 Ob 213/04v
Auch
- 2 Ob 238/07z
Entscheidungstext OGH 14.02.2008 2 Ob 238/07z
nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. (T2); Beisatz: Dem „Sitzrecht" unterliegen alle Fragen, welche die Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffen. (T3)
- 2 Ob 238/09b
Entscheidungstext OGH 15.09.2010 2 Ob 238/09b
Auch; nur T1; Veröff: SZ 2010/110
- 4 Ob 119/11w
Entscheidungstext OGH 19.10.2011 4 Ob 119/11w
Vgl auch; Beis wie T3
- 1 Ob 70/11t
Entscheidungstext OGH 21.07.2011 1 Ob 70/11t
Auch; nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die die Vertretungsmacht betreffen. § 49 IPRG erfasst unter der Bezeichnung "gewillkürte Stellvertretung" grundsätzlich alle Vertretungsarten, die nicht als gesetzliche oder organschaftliche Vertretung anzusehen sind, mithin alle Vollmachtsvarianten, sowie die Vertretung ohne Vollmacht. (T4)
- 9 Ob 68/13k
Entscheidungstext OGH 25.03.2014 9 Ob 68/13k
Auch; Beisatz: Dem „Sitzrecht“ unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation und damit auch Fragen der wirksamen Formwandlung, der Verschmelzung und der gesellschaftsrechtlich relevanten Vermögensübertragung. (T5)
- 4 Ob 30/15p
Entscheidungstext OGH 11.08.2015 4 Ob 30/15p
Auch; nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innen- und Außenverhältnis. (T6); Beis wie T3; Beis wie T5
- 5 Ob 52/22s
Entscheidungstext OGH 25.05.2022 5 Ob 52/22s
nur T4
Schlagworte
Personalstatut, Sitzstatut, Vollmachtsstatut, Stellvertretungsstatut
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0077038
Zuletzt aktualisiert am
09.08.2022
Dokumentnummer
JJR_19870930_OGH0002_009OBA00045_8700000_004