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Entscheidung 1 Ob 70/11t×

Entscheidung 1 Ob 70/11t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0007484 Rechtssatz 31.03.1970Zivilrecht
Der Nichtigkeitsgrund der mangelnden Begründung ist nur dann gegeben, wenn die Entscheidung gar nicht oder so unzureichend begründet ist, dass sie sich nicht überprüfen lässt.
RS0009125 Rechtssatz 28.11.1963Zivilrecht
Die gegen eine "Gesandtschaft" eines ausländischen Staates eingebrachte Kündigung ist zurückzuweisen, da die gekündigte Partei als Behörde oder Amt des ausländischen Staates nicht parteifähig ist.
RS0014374 Rechtssatz 10.11.1976Zivilrecht
Die nachträgliche Zurechnung vollmachtslosen Handelns im Falle schlüssiger Genehmigung setzt voraus, dass entweder der Vertreter oder der Dritte nach den Umständen des Falles darauf vertrauen durfte und auch darauf vertraut hat, der vollmachtslos Vertretene …
RS0016580 Rechtssatz 28.01.1970Zivilrecht
Wenn es auch zulässig ist, einen Gewährleistungsanspruch vertraglich auszuschließen oder zu beschränken, so wird dennoch durch die Bestimmung in den Verlaufs- und Lieferbedingungen, daß eine Wandlung oder Preisminderung nur dann begehrt werden kann, wenn de …
RS0019609 Rechtssatz 19.01.1979Zivilrecht
Eine Anscheinsvollmacht (= Vollmacht wegen Vertrauens auf den äußeren Tatbestand) setzt voraus, dass Umstände vorliegen, die geeignet sind, im Dritten den begründeten Glauben an die Berechtigung des Vertreters zum Abschluss des beabsichtigten Geschäftes zu …
RS0019625 Rechtssatz 12.07.1989Zivilrecht
Da bei Berufung auf die Anscheinsvollmacht das Vertrauen des Vertragspartners als Erklärungsempfänger und nicht das seines Vertreters schützen soll, kommt es (wenn der Vertreter und der Erklärungsempfänger gemeinsam mit einem Scheinbevollmächtigten verhande …
RS0021973 Rechtssatz 06.06.1956Zivilrecht
Auch wenn zwar keine ausdrückliche Bevollmächtigung vorgelegen ist, aber derjenige, in dessen Interesse gehandelt wurde, die durchgeführten Schritte genehmigt und sich den daraus entstandenen Vorteil zugewendet hat, ist § 1016 ABGB anzuwenden.
RS0021980 Rechtssatz 22.11.1984Zivilrecht
Bei einer Genehmigung im Sinne des § 1016 ABGB erster Fall handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die gegenüber dem "Vertreter" oder gegenüber dem Dritten ausdrücklich oder schlüssig abgegeben werden kann.
RS0040189 Rechtssatz 10.02.1971Zivilrecht
Das Gericht hat von Amts wegen ausländisches Recht zu erforschen und anzuwenden, wenn die Aktenlage einen Anhaltspunkt für die Möglichkeit der Anwendung eines solchen Rechtes gibt (ZBl 1932/56 ua).
RS0042940 Rechtssatz 31.01.1985Zivilrecht
Aus der nach § 3 IPRG gebotenen Bedachtnahme auf die Anwendung des maßgeblichen fremden Rechtes in dessen ursprünglichem Geltungsbereich folgt, dass es der Rechtssicherheit widersprechen könnte, würde bei der Entscheidung des Rechtsstreites durch die inländ …
RS0045163 Rechtssatz 04.10.1961Zivilrecht
Das Gericht hat die ausländischen Rechtssätze von Amts wegen zu erforschen, wobei allerdings die Parteien dem Gericht hiebei Beihilfe zu leisten haben.
RS0077038 Rechtssatz 30.09.1987Zivilrecht
Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsste …
RS0077060 Rechtssatz 25.09.1990Zivilrecht
Dem "Sitzrecht" unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation; das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtss …
RS0080958 Rechtssatz 24.04.1986Zivilrecht
Es kommt in erster Linie auf die im Ursprungsland durch die herrschende Rechtsprechung geprägte Anwendungspraxis an.
RS0109415 Rechtssatz 10.02.1998Zivilrecht
Ist die Praxis im Ursprungsland nicht einhellig oder nicht einmal von einer Meinung deutlich dominiert, so sind subsidiär die herrschende (überwiegende) Lehrmeinung des betreffenden Staates und erst in letzter Linie der Gesetzeswortlaut im Lichte der Ausleg …
RS0113594 Rechtssatz 29.05.2000Zivilrecht
Nach § 3 IPRG ist fremdes Recht wie in seinem ursprünglichen Geltungsbereich anzuwenden; es kommt in erster Linie auf die dort von der Rechtsprechung geprägte Anwendungspraxis an. Eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO liegt dann vor, wenn gegen di …