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Rechtssatz RS0076980

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0076980

Geschäftszahl

9ObS22/92

Entscheidungsdatum

13.01.1993

Rechtssatz

Wird nach Beendigung der Organmitgliedschaft in einem Unternehmen ein Dienstverhältnis zu einem anderen Unternehmen mit der Vereinbarung der Anrechnung der im früheren Unternehmen zurückgelegten Zeiten begründet, sind die Zeiten der Organmitgliedschaft beim früheren Dienstgeber von der Berücksichtigung für dienstzeitabhängige Ansprüche nach dem IESG im Falle der Insolvenz des neuen Dienstgebers ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

  • 9 ObS 22/92
    Entscheidungstext OGH 13.01.1993 9 ObS 22/92
    Veröff: Arb 11063 = SozArb 1993 H6,8

Schlagworte

SW: Arbeitgeber, Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0076980

Dokumentnummer

JJR_19930113_OGH0002_009OBS00022_9200000_001