Rechtssatz RS0076980
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0076980
Entscheidungsdatum
13.01.1993
Rechtssatz
Wird nach Beendigung der Organmitgliedschaft in einem Unternehmen ein Dienstverhältnis zu einem anderen Unternehmen mit der Vereinbarung der Anrechnung der im früheren Unternehmen zurückgelegten Zeiten begründet, sind die Zeiten der Organmitgliedschaft beim früheren Dienstgeber von der Berücksichtigung für dienstzeitabhängige Ansprüche nach dem IESG im Falle der Insolvenz des neuen Dienstgebers ausgeschlossen.
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Arbeitsverhältnis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0076980
Dokumentnummer
JJR_19930113_OGH0002_009OBS00022_9200000_001