Rechtssatz RS0077201
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077201
Entscheidungsdatum
23.06.1993
Rechtssatz
Diese Regelung ist auf einen während der Kündigungsfrist entstandenen Urlaubsanspruch auch dann anzuwenden, wenn zu seinem Verbrauch - zwischen Entstehen des Urlaubsanspruches und Ende des Arbeitsverhältnisses - weniger als drei Monate zur Verfügung stehen. Nimmt der Arbeitgeber die Arbeitsleistung entgegen und läßt er nicht erkennen, daß er den Verbrauch des Urlaubes durch den Arbeitnehmer wünscht, steht dem Arbeitnehmer Urlaubsentschädigung zu.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 17/93
Entscheidungstext OGH 13.01.1993 9 ObA 17/93
Veröff: EvBl 1993/156 S 637 = WBl 1993,190 = SozArb 1993 H6,9 = Arb 11055 = DRdA 1993,479 (Pfeil)
- 9 ObA 138/93
Entscheidungstext OGH 23.06.1993 9 ObA 138/93
nur: Diese Regelung ist auf einen während der Kündigungsfrist entstandenen Urlaubsanspruch auch anzuwenden. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0077201
Dokumentnummer
JJR_19930113_OGH0002_009OBA00017_9300000_001