Rechtssatz RS0077388
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077388
Entscheidungsdatum
22.11.1989
Rechtssatz
Die Voraussetzungen des § 1 Abs 6 Z 3 IESG sind auch erfüllt, wenn die Rechte eines Mehrheitsgesellschafters durch das einer Minderheit im Gesellschaftsvertrag zustehende Recht, die Beschlußfassung zu verhindern, beschränkt sind. Auch in einem solchen Fall ist der Mehrheitsgesellschafter dem ausgeschlossenen Personenkreis zuzuzählen.Die Voraussetzungen des Paragraph eins, Absatz 6, Ziffer 3, IESG sind auch erfüllt, wenn die Rechte eines Mehrheitsgesellschafters durch das einer Minderheit im Gesellschaftsvertrag zustehende Recht, die Beschlußfassung zu verhindern, beschränkt sind. Auch in einem solchen Fall ist der Mehrheitsgesellschafter dem ausgeschlossenen Personenkreis zuzuzählen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077388
Dokumentnummer
JJR_19891122_OGH0002_009OBS00019_8900000_004