Rechtssatz RS0077404
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077404
Entscheidungsdatum
08.11.1989
Rechtssatz
Eine Entsendungsvereinbarung ist, auch wenn sie im Rahmen des Arbeitsvertrages abgeschlossen wurde, eine eigene vertragliche Regelung, in der die mit der Entsendung zusammenhängenden Fragen gesondert geregelt werden; diese Sondervereinbarung hat ein eigenes Schicksal; sie begründet insbesondere kein selbständiges befristetes Arbeitsverhältnis.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077404
Dokumentnummer
JJR_19891108_OGH0002_009OBA00239_8900000_001