Rechtssatz RS0077523
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077523
Entscheidungsdatum
16.10.2002
Rechtssatz
Die analoge Anwendung der Bestimmungen des § 5 UrlG ist jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer nach den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechtes von der Urlaubsvereinbarung zur Gänze zurücktreten könnte, von diesem Rücktrittsrecht aber nicht Gebrauch machen möchte.Die analoge Anwendung der Bestimmungen des Paragraph 5, UrlG ist jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer nach den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechtes von der Urlaubsvereinbarung zur Gänze zurücktreten könnte, von diesem Rücktrittsrecht aber nicht Gebrauch machen möchte.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 306/89
Entscheidungstext OGH 22.11.1989 9 ObA 306/89
Veröff: RdW 1990,80 (Gahleitner, 411) = ecolex 1990,171 = WBl 1990,180
- 9 ObA 90/02d
Entscheidungstext OGH 16.10.2002 9 ObA 90/02d
Vgl auch; Beisatz: Hier: Die analoge Anwendung der Bestimmungen des § 5 UrlG bei Auftreten eines Pflegebedarfs für Angehörige während des Urlaubs ist zulässig. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077523
Dokumentnummer
JJR_19891122_OGH0002_009OBA00306_8900000_006