Rechtssatz RS0077572
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077572
Geschäftszahl
4Ob372/71; 4Ob282/97t; 4Ob55/04y
Entscheidungsdatum
06.07.2004
Rechtssatz
Täuschungsfähige Ähnlichkeit der Zeitschriftentitel "EXTRA" und "extra 3".
Entscheidungstexte
- 4 Ob 372/71
Entscheidungstext OGH 07.12.1971 4 Ob 372/71
Veröff: ÖBl 1972,97
- 4 Ob 282/97t
Entscheidungstext OGH 12.11.1997 4 Ob 282/97t
Vgl auch; Beisatz: Soweit Vergleichsmöglichkeiten fehlen, weil Zeitschriften nicht öffentlich feilgeboten, sondern kostenlos verteilt oder zugeschickt werden, werden geringfügige Unterschiede nicht für ausreichend erachtet, die Verwechslungsgefahr auszuschließen. Sowohl die Druckschrift der Klägerin als auch die der Beklagten werden kostenlos an Haushalte versandt; die jeweils prägenden Bestandtteile ihres Titels, "konkret" und "korrekt", unterscheiden sich aber in einem stärkeren Maß als nur geringfügig. (T1)
- 4 Ob 55/04y
Entscheidungstext OGH 06.07.2004 4 Ob 55/04y
Auch; Beis wie T1 nur: Soweit Vergleichsmöglichkeiten fehlen, weil Zeitschriften nicht öffentlich feilgeboten, sondern kostenlos verteilt oder zugeschickt werden, werden geringfügige Unterschiede nicht für ausreichend erachtet, die Verwechslungsgefahr auszuschließen. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0077572
Dokumentnummer
JJR_19711207_OGH0002_0040OB00372_7100000_002