Rechtssatz RS0077592
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077592
Geschäftszahl
4Ob321/76 (4Ob322/76); 4Ob328/77
Entscheidungsdatum
19.04.1977
Rechtssatz
Auch wer kein Geschäft betreibt, aber in den geschäftlichen Wettbewerb fremder Unternehmen zugunsten des einen und zum Nachteil eines anderen eingreift, kann nach dem UWG belangt werden; auch er handelt zu Zwecken des Wettbewerbes im geschäftlichen Verkehr, mögen diese Zwecke auch nicht seine eigenen sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0077592
Dokumentnummer
JJR_19760525_OGH0002_0040OB00321_7600000_002