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Rechtssatz RS0077674

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0077674

Geschäftszahl

4Ob118/93

Entscheidungsdatum

16.11.1993

Rechtssatz

Es müssen für die Bejahung eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses stets noch besondere, die Sittenwidrigkeit begründende Umstände hinzutreten, wie etwa eine Vernichtungsunterbietung mit dem Ziel, den Kunden vom Markt zu verdrängen, oder eine täuschende Diskriminierung, bei welcher der Kunde oder bei heimlicher Unterbietung die Mitbewerber über die Preisgestaltung getäuscht werden, oder aber Diskriminierungen, bei denen multivertragliche oder gesetzliche Preisbindungen (Tarife) in der Absicht mißachtet werden, sich vor den vertragstreuen bzw gesetzestreuen Mitbewerbern einen Vorsprung zu verschaffen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 118/93
    Entscheidungstext OGH 16.11.1993 4 Ob 118/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0077674

Dokumentnummer

JJR_19931116_OGH0002_0040OB00118_9300000_004