Rechtssatz RS0077674
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077674
Entscheidungsdatum
16.11.1993
Rechtssatz
Es müssen für die Bejahung eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses stets noch besondere, die Sittenwidrigkeit begründende Umstände hinzutreten, wie etwa eine Vernichtungsunterbietung mit dem Ziel, den Kunden vom Markt zu verdrängen, oder eine täuschende Diskriminierung, bei welcher der Kunde oder bei heimlicher Unterbietung die Mitbewerber über die Preisgestaltung getäuscht werden, oder aber Diskriminierungen, bei denen multivertragliche oder gesetzliche Preisbindungen (Tarife) in der Absicht mißachtet werden, sich vor den vertragstreuen bzw gesetzestreuen Mitbewerbern einen Vorsprung zu verschaffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0077674
Dokumentnummer
JJR_19931116_OGH0002_0040OB00118_9300000_004