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Rechtssatz RS0077682×

Rechtssatz RS0077682

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0077682

Geschäftszahl

4Ob93/94; 4Ob53/04d

Entscheidungsdatum

30.03.2004

Rechtssatz

Da Werknutzungsrechte und Werknutzungsbewilligungen auch schenkungsweise eingeräumt werden können, bedarf ein Schenkungsvertrag über die Gestattung derartiger Verwertungsrechte an einem erst künftig zu schaffenden Werk gemäß dem - insoweit über die in Paragraph 943, ABGB normierte Form des Schenkungsvertrages hinausgehenden - Paragraph eins, Absatz eins, Litera d, NZwG zu seiner Gültigkeit der Form eines Notariatsaktes, scheidet doch in einem solchen Fall schon der Natur der Sache nach nach "wirkliche Übergabe" zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aus. Auch hier kann aber der Formmangel durch spätere "wirkliche Übergabe" geheilt werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 93/94
    Entscheidungstext OGH 18.10.1994 4 Ob 93/94
    Veröff: SZ 67/172
  • 4 Ob 53/04d
    Entscheidungstext OGH 30.03.2004 4 Ob 53/04d
    Vgl auch; Beisatz: Welche Befugnisse einem Schenkungsnehmer übertragen worden sind, ist im Zweifel nach dem praktischen Zweck der ins Auge gefassten Werknutzung zu bestimmen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0077682

Dokumentnummer

JJR_19941018_OGH0002_0040OB00093_9400000_005