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Rechtssatz RS0077685

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0077685

Geschäftszahl

4Ob43/94

Entscheidungsdatum

10.05.1994

Rechtssatz

Seit der Aufhebung des Paragraph 3, a NeuVG durch den VfGH gibt es kein allgemeines Verbot des Verkaufs unter dem eigenen oder einem fremden Einstandspreis. Eine derartige Preisbildung verstößt demnach nicht gegen den freien Leistungswettbewerb, so lange sie nicht etwa im Einzelfall wegen des Hinzutretens besonderer Sittenwidrigkeitselemente anstößig erscheint. Der ausschließlich auf einen übermäßigen Anlockeffekt des besonders günstigen Preisangebots gegründete Vorwurf reicht für sich allein noch keineswegs zur Annahme eines Verstoßes gegen die guten Sitten im Sinne des Paragraph eins, UWG aus.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 43/94
    Entscheidungstext OGH 10.05.1994 4 Ob 43/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0077685

Dokumentnummer

JJR_19940510_OGH0002_0040OB00043_9400000_001