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Rechtssatz RS0077889

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0077889

Geschäftszahl

4Ob79/89

Entscheidungsdatum

27.06.1989

Rechtssatz

Wird der Umworbene durch eine Wertreklame zulässig zum Bezug eines einmonatigen probeweisen Gratisabonnements einer Tageszeitung veranlaßt, liegt in der Möglichkeit des Unterlassens des Abbestellens kein Verstoß gegen die guten Sitten; sofern das Abbestellen wegen der mittlerweile eingetretenen Gewöhnung an die Zeitung unterblieben ist, wurde ein Werbeerfolg auf Grund der Leistung erzielt; auch die Möglichkeit, daß ein Kunde auf das rechtzeitige Abbestellen der Zeitung vergißt, macht die beanstandete Werbeaktion nicht sittenwidrig.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 79/89
    Entscheidungstext OGH 27.06.1989 4 Ob 79/89
    Veröff: MR 1989,180 (Korn) = ÖBl 1990,14

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077889

Dokumentnummer

JJR_19890627_OGH0002_0040OB00079_8900000_002