Rechtssatz RS0077889
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077889
Entscheidungsdatum
27.06.1989
Rechtssatz
Wird der Umworbene durch eine Wertreklame zulässig zum Bezug eines einmonatigen probeweisen Gratisabonnements einer Tageszeitung veranlaßt, liegt in der Möglichkeit des Unterlassens des Abbestellens kein Verstoß gegen die guten Sitten; sofern das Abbestellen wegen der mittlerweile eingetretenen Gewöhnung an die Zeitung unterblieben ist, wurde ein Werbeerfolg auf Grund der Leistung erzielt; auch die Möglichkeit, daß ein Kunde auf das rechtzeitige Abbestellen der Zeitung vergißt, macht die beanstandete Werbeaktion nicht sittenwidrig.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 79/89
Entscheidungstext OGH 27.06.1989 4 Ob 79/89
Veröff: MR 1989,180 (Korn) = ÖBl 1990,14
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077889
Dokumentnummer
JJR_19890627_OGH0002_0040OB00079_8900000_002