Rechtssatz RS0077956
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077956
Entscheidungsdatum
12.07.1988
Rechtssatz
Auch der Anreizeffekt eines Preisausschreibens, ungewöhnlich hoher Geldpreis oder eines Gewinnspiels kann so stark sein, daß die Umworbenen von einer sachgerechten Prüfung der Konkurrenzangebote auf Preiswürdigkeit und Qualität abgelenkt und "magnetisch" zu der Werbeveranstaltung des Werbenden hingezogen werden; dadurch wird der Wettbewerb verfälscht. - "Egger-Bier"
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0077956
Dokumentnummer
JJR_19880712_OGH0002_0040OB00040_8800000_003