Rechtssatz RS0077977
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077977
Entscheidungsdatum
19.09.1994
Rechtssatz
Versendet die Beklagte Bücher nur an ihre Kunden, also an Personen, mit denen schon eine Geschäftsbeziehung besteht und bedient sie sich dieser Vertriebsform schon seit Jahrzehnten, und kann sie davon ausgehen, daß dies dem Interesse oder gar dem Wunsch des Kunden entspricht, liegt kein Verstoß gegen die guten Sitten vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0077977
Dokumentnummer
JJR_19940919_OGH0002_0040OB00098_9400000_001