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Rechtssatz RS0078083×

Rechtssatz RS0078083

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0078083

Geschäftszahl

4Ob118/93

Entscheidungsdatum

16.11.1993

Rechtssatz

Im Falle der "Preisdiskriminierung" liegt ein Wettbewerbsverhältnis schon deshalb nicht vor, weil sich dabei der Anbieter und der Nachfrager jeweils nur auf ihren Marktstufen betätigen und daher keine Konkurrenten sind, mögen sich Diskriminierungen auch nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit des Diskriminierten und auf den Leistungswettbewerb auswirken. Es müssen für die Bejahung eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses stets noch besondere, die Sittenwidrigkeit begründende Umstände hinzutreten.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 118/93
    Entscheidungstext OGH 16.11.1993 4 Ob 118/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0078083

Dokumentnummer

JJR_19931116_OGH0002_0040OB00118_9300000_006