Rechtssatz RS0078108
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078108
Entscheidungsdatum
30.11.1976
Rechtssatz
Im Verhältnis zu den Mitbewerbern verstößt das Bestreben eines Erzeugers, durch Vereinbarungen mit seinem Abnehmern sicherzustellen, daß von diesen ausschließlich seine Erzeugnisse und kein Konkurrenzprodukte geführt werden, für sich allein noch nicht gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs, mag der Erzeuger auch - wie dies wohl in der Regel zutreffen wird - dem Abnehmer als Gegenleistung für die Übernahme einer solchen Ausschließlichkeitsbindung irgendwelche Vorteile, insbesondere finanzieller Art (hier: einen ein prozentigen "Umsatzbonus" oder "Treuerabatt"), in Aussicht stellen oder gewähren.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 368/76
Entscheidungstext OGH 30.11.1976 4 Ob 368/76
Beisatz: Kaffeemitteljahresbonus (T1) Veröff: SZ 49/146 = ÖBl 1977,93
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0078108
Dokumentnummer
JJR_19761130_OGH0002_0040OB00368_7600000_009