Rechtssatz RS0078118
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078118
Geschäftszahl
4Ob305/66; 4Ob301/70; 17Ob25/08p
Entscheidungsdatum
14.10.2008
Rechtssatz
Wenn ein Hersteller einen Wiederverkäufer anweist oder dazu verleitet, einem Kunden, der Zahnbürsten verlangt, nur sein Erzeugnis und nicht eines der Konkurrenz anzubieten, liegt sittenwidrige Marktbehinderung vor ("Pepsodent"-Zahnbürsten).
Entscheidungstexte
- 4 Ob 305/66
Entscheidungstext OGH 22.02.1966 4 Ob 305/66
Veröff: SZ 39/33 = ÖBl 1966,58
- 4 Ob 301/70
Entscheidungstext OGH 03.02.1970 4 Ob 301/70
Ähnlich; Beisatz: Sittenwidriges Unterschieben eines anderen als des bestellten Fußbodenbelages. (T1) Veröff: ÖBl 1970,97
- 17 Ob 25/08p
Entscheidungstext OGH 14.10.2008 17 Ob 25/08p
Vgl; Beisatz: Erbringt ein Unternehmer eine andere als die vom Verbraucher bestellte Leistung, so liegt darin jedenfalls dann eine unlautere, weil irreführende Geschäftspraktik im Sinn der §§ 1 Abs 3, 2 UWG, wenn der Unternehmer den Verbraucher weder bei der Annahme noch beim Ausführen der Bestellung auf die Abweichung von der Bestellung hinweist und diese auch nicht offenkundig ist. (T2); Beisatz: Siehe RS0124127. (T3); Veröff: SZ 2008/154
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0078118
Zuletzt aktualisiert am
22.11.2012
Dokumentnummer
JJR_19660222_OGH0002_0040OB00305_6600000_001