Rechtssatz RS0078123
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078123
Geschäftszahl
4Ob309/67; 4Ob379/71; 4Ob319/79; 4Ob343/87
Entscheidungsdatum
15.09.1987
Rechtssatz
Wenn auch sachlich vorgebrachte und auf wahren Tatsachen beruhende Kritik des Mitbewerbers im allgemeinen erlaubt ist (§ 7 UWG "sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind"), verstößt diese doch gegen die guten Sitten, wenn sie erkennbar zum Zweck der Werbung für das eigene Unternehmen geübt wird. Wird diese Werbung neben die Kritik am Mitbewerber gestellt, dann wird die Kritik am Konkurrenten zur Reklame für das eigene Unternehmen und die eigene Leistung; infolge einer solchen Gegenüberstellung, die die Mängel beim Mitbewerber nicht zur wahrheitsgemäßen Information des Publikums, sondern zur Hervorhebung des eigenen Unternehmens benützt, wird auch die Mitteilung wahrer Tatsachen wettbewerbsfremd und verstößt gegen die guten Sitten.Wenn auch sachlich vorgebrachte und auf wahren Tatsachen beruhende Kritik des Mitbewerbers im allgemeinen erlaubt ist (Paragraph 7, UWG "sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind"), verstößt diese doch gegen die guten Sitten, wenn sie erkennbar zum Zweck der Werbung für das eigene Unternehmen geübt wird. Wird diese Werbung neben die Kritik am Mitbewerber gestellt, dann wird die Kritik am Konkurrenten zur Reklame für das eigene Unternehmen und die eigene Leistung; infolge einer solchen Gegenüberstellung, die die Mängel beim Mitbewerber nicht zur wahrheitsgemäßen Information des Publikums, sondern zur Hervorhebung des eigenen Unternehmens benützt, wird auch die Mitteilung wahrer Tatsachen wettbewerbsfremd und verstößt gegen die guten Sitten.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 309/67
Entscheidungstext OGH 18.04.1967 4 Ob 309/67
Veröff: ÖBl 1967,85
- 4 Ob 379/71
Entscheidungstext OGH 18.01.1972 4 Ob 379/71
Veröff: ÖBl 1973,34
- 4 Ob 319/79
Entscheidungstext OGH 25.09.1979 4 Ob 319/79
Auch; Veröff: ÖBl 1980,95
- 4 Ob 343/87
Entscheidungstext OGH 15.09.1987 4 Ob 343/87
Auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0078123
Dokumentnummer
JJR_19670418_OGH0002_0040OB00309_6700000_001