Rechtssatz RS0078350
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078350
Entscheidungsdatum
30.11.1976
Rechtssatz
Das Gewähren eines "Treuebonus" an einen Großabnehmer, der dafür dem Hersteller gegenüber eine Ausschließlichkeitsbindung übernimmt, kann im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt der Verdrängung der Mitbewerber vom Markt und damit der Ausschaltung des freien Wettbewerbs gegen § 1 UWG verstoßen (SZ 32/133).Das Gewähren eines "Treuebonus" an einen Großabnehmer, der dafür dem Hersteller gegenüber eine Ausschließlichkeitsbindung übernimmt, kann im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt der Verdrängung der Mitbewerber vom Markt und damit der Ausschaltung des freien Wettbewerbs gegen Paragraph eins, UWG verstoßen (SZ 32/133).
Entscheidungstexte
- 4 Ob 368/76
Entscheidungstext OGH 30.11.1976 4 Ob 368/76
Beisatz: Kaffemitteljahresbonus (T1) Veröff: ÖBl 1977,93
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0078350
Dokumentnummer
JJR_19761130_OGH0002_0040OB00368_7600000_010