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Rechtssatz RS0078372×

Rechtssatz RS0078372

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0078372

Geschäftszahl

4Ob159/89

Entscheidungsdatum

20.02.1990

Rechtssatz

Ob die Ankündigung einer Preisherabsetzung noch aktuell ist, hängt nicht davon ab, ob der herabgesetzte Preis noch nicht zum Normalpreis geworden ist; auch Normalpreise dürfen ja eine gewisse Zeit hindurch den früheren Normalpreisen gegenübergestellt werden. Die Ankündigung einer Preisherabsetzung kann also selbst dann noch eine gewisse Zeitspanne hindurch aktuell sein, wenn der herabgesetzte Preis bereits zum Normalpreis geworden ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 159/89
    Entscheidungstext OGH 20.02.1990 4 Ob 159/89
    Veröff: ecolex 1990,427 = WBl 1990,215 = ÖBl 1990,100

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0078372

Dokumentnummer

JJR_19900220_OGH0002_0040OB00159_8900000_003