Rechtssatz RS0078435
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078435
Entscheidungsdatum
05.11.1991
Rechtssatz
Die Berufung auf ein erlangtes Patent ist zwar zu Werbezwecken grundsätzlich zulässig, wenn sie den Tatsachen entspricht, doch darf nicht der Anschein erweckt werden, der Patentschutz umfasse das gesamte angepriesene Produkt, wenn sich die Anmeldung nur auf einen Teilbereich erstreckt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0078435
Dokumentnummer
JJR_19911105_OGH0002_0040OB00096_9100000_002