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Rechtssatz RS0078595

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0078595

Geschäftszahl

4Ob5/91

Entscheidungsdatum

29.01.1991

Rechtssatz

Der Ausdruck "Diskont" bedeutet wörtlich dasselbe wie "Rabatt" und "Abschlag". Als "Diskontprodukt" wird daher ein Produkt verstanden, das (laufend) verbilligt abgegeben wird. Das legt aber auch die Annahme nahe, daß dieses Produkt qualitativ unter dem durchschnitt liege. Daß die Behauptung, ein Unternehmer vertreibe billige, weil weniger wertvolle, Ware, geeignet ist, den Betrieb und Kredit dieses Unternehmers zu schädigen (Paragraph 7, Absatz eins, UWG), liegt auf der Hand.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 5/91
    Entscheidungstext OGH 29.01.1991 4 Ob 5/91

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0078595

Dokumentnummer

JJR_19910129_OGH0002_0040OB00005_9100000_003