Rechtssatz RS0078595
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078595
Entscheidungsdatum
29.01.1991
Rechtssatz
Der Ausdruck "Diskont" bedeutet wörtlich dasselbe wie "Rabatt" und "Abschlag". Als "Diskontprodukt" wird daher ein Produkt verstanden, das (laufend) verbilligt abgegeben wird. Das legt aber auch die Annahme nahe, daß dieses Produkt qualitativ unter dem durchschnitt liege. Daß die Behauptung, ein Unternehmer vertreibe billige, weil weniger wertvolle, Ware, geeignet ist, den Betrieb und Kredit dieses Unternehmers zu schädigen (§ 7 Abs 1 UWG), liegt auf der Hand.Der Ausdruck "Diskont" bedeutet wörtlich dasselbe wie "Rabatt" und "Abschlag". Als "Diskontprodukt" wird daher ein Produkt verstanden, das (laufend) verbilligt abgegeben wird. Das legt aber auch die Annahme nahe, daß dieses Produkt qualitativ unter dem durchschnitt liege. Daß die Behauptung, ein Unternehmer vertreibe billige, weil weniger wertvolle, Ware, geeignet ist, den Betrieb und Kredit dieses Unternehmers zu schädigen (Paragraph 7, Absatz eins, UWG), liegt auf der Hand.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0078595
Dokumentnummer
JJR_19910129_OGH0002_0040OB00005_9100000_003