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Rechtssatz RS0078621

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0078621

Geschäftszahl

4Ob4/92

Entscheidungsdatum

25.02.1992

Rechtssatz

Der Interessent wird - ist die Ware nicht (ausreichend) vorhanden - über das Vorhandensein einer besonders günstigen Kaufmöglichkeit getäuscht, wenn das Angebot besonders günstig ist und sich so vom übrigen Angebot abhebt. Auch den "Lockangeboten" dieser Kategorie liegt damit eine Irreführung über die Preisbemessung zugrunde, wird doch mit dem besonders günstigen Preis einer Wahre geworben, die nicht oder nur in unzureichender Menge zur Verfügung steht; damit verbunden ist aber hier eine Irreführung über die Vorräte im Sinne des Paragraph 2, UWG.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 4/92
    Entscheidungstext OGH 25.02.1992 4 Ob 4/92
    Veröff: SZ 65/24 = ÖBl 1992,39 = WBl 1992,201

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0078621

Dokumentnummer

JJR_19920225_OGH0002_0040OB00004_9200000_006