Rechtssatz RS0078637
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078637
Entscheidungsdatum
02.11.1993
Rechtssatz
Erkennt auch der flüchtige Durchschnittsleser, daß sich das Inserat mit der Veränderungen der Leserzahlen nach der Optima-Analyse befaßt, kann ausgeschlossen werden, daß ein ins Gewicht fallender Teil der angesprochenen Verkehrskreise annimmt, die Verhältnisse am Zeitungsmarkt hätten sich grundlegend geändert, weil die "Presse" mehr Leser als (zB) die "Neue Kronen-Zeitung" dazugewonnen habe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0078637
Dokumentnummer
JJR_19931102_OGH0002_0040OB00150_9300000_001