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Rechtssatz RS0078823×

Rechtssatz RS0078823

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0078823

Geschäftszahl

4Ob8/91; 4Ob285/97h

Entscheidungsdatum

28.10.1997

Rechtssatz

Jedem Gewerbetreibenden ist es zwar - von dem Fall eines Sonderrechtsschutzes, insbesondere Patentschutzes abgesehen - grundsätzlich erlaubt, Ersatzteile für fremde Erzeugnisse herzustellen und zu vertreiben, selbst wenn die Ersatzware ein eigenartiges Erzeugnis und keine Dutzendware ist oder ein Ersatzteilbedarf häufig auftritt, hat doch der Produzent einer Maschine oder eines Apparates für die Herstellung und den Vertrieb von Ersatzteilen ebensowenig ein Monopol wie für die Wartung seines Produktes. Das Herstellen und Vertreiben von Ersatzteilen kann daher nur dann gegen die guten Sitten verstoßen, wenn besondere Umstände hinzutreten. Das ist aber nicht nur dann der Fall, wenn etwa beim Publikum der irrige Eindruck einer gemeinsamen Herkunft des Ersatzteils und der Hauptware hervorgerufen wird (ÖBl 1982,73; ÖBl 1984,15 uva), sondern auch dann, wenn durch die Ersatzteile die Gefahr einer Entwertung der Hauptware hervorgerufen wird. (Hier: Inverkehrsetzen von Ersatzschlüsseln).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 8/91
    Entscheidungstext OGH 26.02.1991 4 Ob 8/91
    Veröff: MR 1991,161
  • 4 Ob 285/97h
    Entscheidungstext OGH 28.10.1997 4 Ob 285/97h
    Auch; nur: Das Herstellen und Vertreiben von Ersatzteilen kann daher nur dann gegen die guten Sitten verstoßen, wenn besondere Umstände hinzutreten. Das ist aber nicht nur dann der Fall, wenn etwa beim Publikum der irrige Eindruck einer gemeinsamen Herkunft des Ersatzteils und der Hauptware hervorgerufen wird (ÖBl 1982,73; ÖBl 1984,15 uva), sondern auch dann, wenn durch die Ersatzteile die Gefahr einer Entwertung der Hauptware hervorgerufen wird. (Hier: Inverkehrsetzen von Ersatzschlüsseln). (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0078823

Dokumentnummer

JJR_19910226_OGH0002_0040OB00008_9100000_001