Rechtssatz RS0079025
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079025
Entscheidungsdatum
05.05.1987
Rechtssatz
Wesentlich für die Kennzeichnungskraft ist die aus einer Kombination nicht unmittelbar erkennbarer Abkürzungen neugeschaffene Wortbildung, bei welcher es sich keineswegs um ein Wort der Umgangssprache oder um eine bloße Herkunftsbezeichnung, Gattungsbezeichnung oder Beschaffenheitsbezeichnung handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0079025
Dokumentnummer
JJR_19870505_OGH0002_0040OB00401_8600000_001