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Rechtssatz RS0079047

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0079047

Geschäftszahl

4Ob84/89

Entscheidungsdatum

11.07.1989

Rechtssatz

Da das Wort "Progangas" dem allgemeinen Sprachgebrauch angehört und der Verkehr auf diese Warenbezeichnung unbedingt angewiesen ist, kann es nicht zugunsten eines Wettbewerbers monopolisiert werden; dieser kann sich daher nicht mit Erfolg auf eine erlangte Verkehrsgeltung berufen. Es kann dann auch nicht darauf ankommen, ob mit der Aufnahme des Wortes "Progangas" in die Firma bewußt Verwechslungen herbeigeführt werden sollten. -"Propangas"

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 84/89
    Entscheidungstext OGH 11.07.1989 4 Ob 84/89
    Veröff: ÖBl 1990,117

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0079047

Dokumentnummer

JJR_19890711_OGH0002_0040OB00084_8900000_001