Rechtssatz RS0079047
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079047
Entscheidungsdatum
11.07.1989
Rechtssatz
Da das Wort "Progangas" dem allgemeinen Sprachgebrauch angehört und der Verkehr auf diese Warenbezeichnung unbedingt angewiesen ist, kann es nicht zugunsten eines Wettbewerbers monopolisiert werden; dieser kann sich daher nicht mit Erfolg auf eine erlangte Verkehrsgeltung berufen. Es kann dann auch nicht darauf ankommen, ob mit der Aufnahme des Wortes "Progangas" in die Firma bewußt Verwechslungen herbeigeführt werden sollten. -"Propangas"
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0079047
Dokumentnummer
JJR_19890711_OGH0002_0040OB00084_8900000_001