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Rechtssatz RS0079058

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0079058

Geschäftszahl

4Ob118/89

Entscheidungsdatum

05.12.1989

Rechtssatz

Die Bezeichnung "Technik" als Kurzform für "technisches Unternehmen" allein hat zwar keine Namensfunktion für ein technisches Unternehmen; sie ist eine bloße Gattungsbezeichnung. Die Kombination mit dem weiteren, dem griechischen Alphabet entnommenen Buchstaben "Alpha", welcher nicht als Gattungsbezeichnung für bestimmte Techniken oder technische Geräte angesehen wird, ist aber durchaus geeignet, das damit bezeichnete Unternehmen von anderen zu unterscheiden. -"Alpha-Technik".

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 118/89
    Entscheidungstext OGH 05.12.1989 4 Ob 118/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0079058

Dokumentnummer

JJR_19891205_OGH0002_0040OB00118_8900000_001