Rechtssatz RS0079058
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079058
Entscheidungsdatum
05.12.1989
Rechtssatz
Die Bezeichnung "Technik" als Kurzform für "technisches Unternehmen" allein hat zwar keine Namensfunktion für ein technisches Unternehmen; sie ist eine bloße Gattungsbezeichnung. Die Kombination mit dem weiteren, dem griechischen Alphabet entnommenen Buchstaben "Alpha", welcher nicht als Gattungsbezeichnung für bestimmte Techniken oder technische Geräte angesehen wird, ist aber durchaus geeignet, das damit bezeichnete Unternehmen von anderen zu unterscheiden. -"Alpha-Technik".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0079058
Dokumentnummer
JJR_19891205_OGH0002_0040OB00118_8900000_001