Rechtssatz RS0079393
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079393
Geschäftszahl
4Ob24/94 (4Ob25/94); 4Ob57/94
Entscheidungsdatum
31.05.1994
Rechtssatz
Die Beklagte kündigt an, Käufern ihrer Waren den Kaufpreis rückzuerstatten, wenn der Kauf an einem bestimmten, im nachhinein bekanntgegebenen Tag getätigt wurde. Der Durchschnittsinteressent versteht diese Ankündigung dahin, daß mit einem Einkauf bei der Beklagten die Chance verbunden ist, einen Geldbetrag in der Höhe des bereits entrichteten Kaufpreises zu erhalten und damit letztlich gratis einzukaufen. Mit dem Kauf von Ware der Beklagten (= Hauptware) ist demnach nach Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise ein zusätzlicher Vorteil verbunden. Daß dieser Vorteil geeignet ist, den Kunden in seinem Entschluß zu beeinflussen, bei der Beklagten einzukaufen, ist offenkundig. (Kika-Gratis-Tag)
Entscheidungstexte
- 4 Ob 24/94
Entscheidungstext OGH 22.03.1994 4 Ob 24/94
- 4 Ob 57/94
Entscheidungstext OGH 31.05.1994 4 Ob 57/94
Beisatz: Michelfeit-Gratis-Tag. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079393
Dokumentnummer
JJR_19940322_OGH0002_0040OB00024_9400000_001