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Rechtssatz RS0079418

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0079418

Geschäftszahl

4Ob84/93; 4Ob7/97a

Entscheidungsdatum

11.02.1997

Rechtssatz

Ein verpönter Anlockeffekt zum Kauf eines (weiteren) Exemplars einer Tageszeitung kann aber auch von dem Inserat selbst ausgehen, mit welchem ein Dritter eine Gratisware oder eine Gratisleistung ankündigt. Gegenüber der Ankündigung eines Glückspiels liegt hier der Anlockeffekt schon darin, daß der angekündigte Vorteil gewiß und auch nicht ganz geringfügig ist "Schnupperfahrschein".

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 84/93
    Entscheidungstext OGH 28.09.1993 4 Ob 84/93
  • 4 Ob 7/97a
    Entscheidungstext OGH 11.02.1997 4 Ob 7/97a
    nur: Gegenüber der Ankündigung eines Glückspiels liegt hier der Anlockeffekt schon darin, daß der angekündigte Vorteil gewiß und auch nicht ganz geringfügig ist "Schnupperfahrschein". (T1); Beisatz: Kein unzulässiger Anlockeffekt besteht jedoch dann, wenn eine dem Kauf eines weiteren Exemplars gleichwertige Alternative geboten wird. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079418

Dokumentnummer

JJR_19930928_OGH0002_0040OB00084_9300000_001