Rechtssatz RS0079453
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079453
Entscheidungsdatum
22.11.1994
Rechtssatz
Von einer Geringwertigkeit der Zugabe im Sinne des § 9 a Abs 2 Z 4 UWG kann angesichts des angegebenen Wertes der Geräte von mehreren hundert Schilling keine Rede sein. Wohl eines Haushaltsgerätes für ein Jahresabonnement einer Tageszeitung.Von einer Geringwertigkeit der Zugabe im Sinne des Paragraph 9, a Absatz 2, Ziffer 4, UWG kann angesichts des angegebenen Wertes der Geräte von mehreren hundert Schilling keine Rede sein. Wohl eines Haushaltsgerätes für ein Jahresabonnement einer Tageszeitung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079453
Dokumentnummer
JJR_19941122_OGH0002_0040OB00126_9400000_001