Rechtssatz RS0079464
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079464
Entscheidungsdatum
23.02.1993
Rechtssatz
Auch eine Konkurseröffnung über das Vermögen des Mitbewerbers nach dieser Gesetzesstelle ändert freilich schon deshalb nichts an der Aktivlegitimation, weil sie nur zur konkursmäßigen Abwicklung des Unternehmens führt, in deren Rahmen jedenfalls nich Waren aus der Konkursmasse in den Verkehrs kommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079464
Dokumentnummer
JJR_19930223_OGH0002_0040OB00113_9200000_003