Rechtssatz RS0079467
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079467
Entscheidungsdatum
03.04.2001
Rechtssatz
Der Verpächter ist selbst - im weitesten Sinn - unternehmerisch tätig und am Erfolg des ihm weiterhin gehörenden Unternehmens unmittelbar interessiert; ihm ist daher auch die Befugnis zuzubilligen, gegen irreführende Angaben im Sinne des § 2 UWG einzuschreiten, die sein Unternehmen beeinträchtigen können.Der Verpächter ist selbst - im weitesten Sinn - unternehmerisch tätig und am Erfolg des ihm weiterhin gehörenden Unternehmens unmittelbar interessiert; ihm ist daher auch die Befugnis zuzubilligen, gegen irreführende Angaben im Sinne des Paragraph 2, UWG einzuschreiten, die sein Unternehmen beeinträchtigen können.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 137/91
Entscheidungstext OGH 17.12.1991 4 Ob 137/91
Veröff: SZ 64/177 = EvBl 1992/91 S 412 = ÖBl 1992,35 = WBl 1992,168 = ecolex 1992,250 f
- 4 Ob 34/01f
Entscheidungstext OGH 03.04.2001 4 Ob 34/01f
Auch; nur: Der Verpächter ist selbst - im weitesten Sinn - unternehmerisch tätig und am Erfolg des ihm weiterhin gehörenden Unternehmens unmittelbar interessiert. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0079467
Dokumentnummer
JJR_19911217_OGH0002_0040OB00137_9100000_004