Rechtssatz RS0079533
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079533
Entscheidungsdatum
10.05.1994
Rechtssatz
Hat die beklagte Vertriebsgesellschaft vom deutschen Medieninhaber erreicht, daß keine Gewinnspiele mehr auf den Titelseiten angekündigt werden, reicht es zur Annahme einer bewußten Förderung fremden Wettbewerbsverstoßes nicht aus, wenn in den weiteren vertriebenen Zeitschriften im Blattinneren unzulässige Gewinnspiele enthalten waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079533
Dokumentnummer
JJR_19940510_OGH0002_0040OB00054_9400000_004