Rechtssatz RS0079544
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079544
Entscheidungsdatum
10.05.1994
Rechtssatz
Durch die Aufhebung des § 9 b UWG als verfassungswidrig ist es nicht mehr untersagt, den Verkauf von Waren (hier: Compact-Discs) mengenmäßig zu beschränken; daher ist es auch nicht sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG, wenn der Verkauf davon abhängig gemacht wird, daß die Compact-Discs abgestempelt werden oder daß der Käufer an Eides Statt erklärt, die Compact-Discs nur für eigene Zwecke und nicht zum Wiederverkauf zu erwerben.Durch die Aufhebung des Paragraph 9, b UWG als verfassungswidrig ist es nicht mehr untersagt, den Verkauf von Waren (hier: Compact-Discs) mengenmäßig zu beschränken; daher ist es auch nicht sittenwidrig im Sinne des Paragraph eins, UWG, wenn der Verkauf davon abhängig gemacht wird, daß die Compact-Discs abgestempelt werden oder daß der Käufer an Eides Statt erklärt, die Compact-Discs nur für eigene Zwecke und nicht zum Wiederverkauf zu erwerben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079544
Dokumentnummer
JJR_19940510_OGH0002_0040OB00045_9400000_001