Rechtssatz RS0079578
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079578
Entscheidungsdatum
30.04.1996
Rechtssatz
Der Beseitigungsanspruch kann auch zur Vernichtung der davon betroffenen Gegenstände führen, sofern die Beseitigung nicht anders möglich ist. Liegt der Wettbewerbsverstoß im Inhalt von Drucksorten begründet, muß dem Störer die Möglichkeit geboten werden, den Inhalt zu ändern und die Drucksorten dann wider zu benützen (vgl ÖBl 1969,36) (Schischule Mitterbach).Der Beseitigungsanspruch kann auch zur Vernichtung der davon betroffenen Gegenstände führen, sofern die Beseitigung nicht anders möglich ist. Liegt der Wettbewerbsverstoß im Inhalt von Drucksorten begründet, muß dem Störer die Möglichkeit geboten werden, den Inhalt zu ändern und die Drucksorten dann wider zu benützen vergleiche ÖBl 1969,36) (Schischule Mitterbach).
Entscheidungstexte
- 4 Ob 316/75
Entscheidungstext OGH 22.04.1975 4 Ob 316/75
Veröff: ÖBl 1976,24
- 4 Ob 2055/96a
Entscheidungstext OGH 30.04.1996 4 Ob 2055/96a
nur: Der Beseitigungsanspruch kann auch zur Vernichtung der davon betroffenen Gegenstände führen, sofern die Beseitigung nicht anders möglich ist. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0079578
Dokumentnummer
JJR_19750422_OGH0002_0040OB00316_7500000_002