Rechtssatz RS0079745
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079745
Entscheidungsdatum
04.06.1985
Rechtssatz
Ein Gewinnspiel, bei dem die Leistung des Kreditkartenclubs (GmbH), nämlich die Kreditgewährung an die einzelnen Mitglieder, derart mit dem Einkaufsverhalten der Mitglieder verknüpft ist, daß zwischen der Zuwendung auf Grund der Gewinnmöglichkeit und der jeweiligen Kreditgewährung ein Zusammenhang besteht, der wiederum den Gewinn des Clubs erhöht, verstößt gegen § 28 UWG.Ein Gewinnspiel, bei dem die Leistung des Kreditkartenclubs (GmbH), nämlich die Kreditgewährung an die einzelnen Mitglieder, derart mit dem Einkaufsverhalten der Mitglieder verknüpft ist, daß zwischen der Zuwendung auf Grund der Gewinnmöglichkeit und der jeweiligen Kreditgewährung ein Zusammenhang besteht, der wiederum den Gewinn des Clubs erhöht, verstößt gegen Paragraph 28, UWG.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 347/85
Entscheidungstext OGH 04.06.1985 4 Ob 347/85
Veröff: MR 1986,25 (Korn) = ÖBl 1986,80
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0079745
Dokumentnummer
JJR_19850604_OGH0002_0040OB00347_8500000_001