Rechtssatz RS0079790
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0079790
Geschäftszahl
9Os132/85; 15Os155/93; 15Os107/96 (15Os108/96)
Entscheidungsdatum
05.09.1996
Rechtssatz
Tatbildlich nach § 3 g Abs 1 VerbotsG ist jede dem Verbot, sich für die NSDAP oder deren Ziele irgendwie zu betätigen (§ 3 VerbotsG), zuwiderlaufende, nicht schon durch §§ 3 a bis 3 f VerbotsG erfaßte Betätigung im nationalsozialistischen Sinne. Der nicht auf einen Erfolg abgestellte Begriff der "Betätigung" läßt es zu, jegliches ihm entsprechendes Verhalten, also auch das tätige Bemühen des Einzeltäters, die Führung einer Vereinigung zur Orientierung am nationalsozialistischen Gedankengut zu bestimmen, als vollendetes Delikt selbst dann anzusehen, wenn der von ihm gewünschte, zur Verwirklichung des Tatbildes gar nicht erforderliche Erfolg nicht eintritt.Tatbildlich nach Paragraph 3, g Absatz eins, VerbotsG ist jede dem Verbot, sich für die NSDAP oder deren Ziele irgendwie zu betätigen (Paragraph 3, VerbotsG), zuwiderlaufende, nicht schon durch Paragraphen 3, a bis 3 f VerbotsG erfaßte Betätigung im nationalsozialistischen Sinne. Der nicht auf einen Erfolg abgestellte Begriff der "Betätigung" läßt es zu, jegliches ihm entsprechendes Verhalten, also auch das tätige Bemühen des Einzeltäters, die Führung einer Vereinigung zur Orientierung am nationalsozialistischen Gedankengut zu bestimmen, als vollendetes Delikt selbst dann anzusehen, wenn der von ihm gewünschte, zur Verwirklichung des Tatbildes gar nicht erforderliche Erfolg nicht eintritt.
Entscheidungstexte
- 9 Os 132/85
Entscheidungstext OGH 25.06.1986 9 Os 132/85
Veröff: EvBl 1987/40 S 154 = SSt 57/40
- 15 Os 155/93
Entscheidungstext OGH 09.12.1993 15 Os 155/93
Vgl auch; Beisatz: § 3 g VerbotsG ist nicht als Erfolgsdelikt, sondern als abstraktes Gefährdungsdelikt konzipiert. (T1) Veröff: EvBl 1994/84 S 389
- 15 Os 107/96
Entscheidungstext OGH 05.09.1996 15 Os 107/96
Ähnlich
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0079790
Dokumentnummer
JJR_19860625_OGH0002_0090OS00132_8500000_001